Mediation:
Grundlegendes Ziel der Mediation ist eine verbindliche, in die Zukunft weisende Vereinbarung. Darüber hinausgehende Ziele können, müssen aber nicht verfolgt werden und sind Sache der Parteien. Die Mediation dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien, fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (lösungs- und zukunftsorientiert). Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen wollen. Die Freiwilligkeit der Parteien ist unbedingte Voraussetzung einer Mediation.
Allparteilichkeit bedeutet dabei, dass der Mediator für beide Sichtweisen der Konfliktparteien das selbe Verständnis hat, also quasi "auf beiden Seiten" steht. Ggf. wird der Mediator ein Machtgefälle zwischen den Parteien ausgleichen (z.B. das Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei sein).
Die Mediation bietet sich vor allem dann als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B. weitere Kooperation zweier Unternehmen, beiderseitige Kindeserziehung trotz Trennung). Mediation bietet sowohl den Parteien wie den Anwälten gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung einige Vorteile. Hinter vielen Konflikten stehen persönliche und unternehmerische, wirtschaftliche wie ideelle Zielsetzungen, Interessen und Bedürfnisse, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens meist keine Berücksichtigung finden (können). Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind ausschließlich Rechte, die grundsätzlich retrospektiv, also mit Blick zurück auf die Vergangenheit entschieden werden. Gerichtsentscheidungen weisen oft keine in die Zukunft weisenden, gestalterischen Elemente auf. Der Gang zum Gericht führt deshalb in vielen Fällen nicht zu den erwarteten Ergebnissen ungeachtet des getriebenen zeitlichen und finanziellen Aufwands. Mediation bietet hierzu eine Alternative. Weitere Vorteile sind z.B. das unbürokratische, schnell verfügbare flexible Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung), damit verbunden die Zeit- und Kostenersparnis (Reduzierung der Rechtsverfolgungskosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen, Konfliktfolgekosten), die Vertraulichkeit (Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr von Rufschädigung und Imageverlusten, keine Presse) sowie die Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren und die – angesichts hoher Erfolgsquoten von etwa 80% – nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens.
21.07.2012
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
aus BGBl. Nr. 35 vom 25.07.2012, Seite 1577
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
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