Mediation:


Grundlegendes Ziel der Mediation ist eine verbindliche, in die
Zukunft weisende Vereinbarung. Darüber hinausgehende Ziele
können, müssen aber nicht verfolgt werden und sind Sache der
Parteien. Die Mediation dient der gütlichen Einigung zwischen den
Parteien, fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die
Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (lösungs- und
zukunftsorientiert). Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern
ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie
ihren Konflikt lösen wollen. Die Freiwilligkeit der Parteien ist
unbedingte Voraussetzung einer Mediation.

Allparteilichkeit bedeutet dabei, dass der Mediator für beide
Sichtweisen der Konfliktparteien das selbe Verständnis hat, also
quasi "auf beiden Seiten" steht. Ggf. wird der Mediator ein
Machtgefälle zwischen den Parteien ausgleichen (z.B. das
Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei sein). 

Die Mediation bietet sich vor allem dann als Weg der Konfliktlösung
an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B. weitere
Kooperation zweier Unternehmen, beiderseitige Kindeserziehung
trotz Trennung). Mediation bietet sowohl den Parteien wie den
Anwälten gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung einige
Vorteile. Hinter vielen Konflikten stehen persönliche und
unternehmerische, wirtschaftliche wie ideelle Zielsetzungen,
Interessen und Bedürfnisse, die im Rahmen eines
Gerichtsverfahrens meist keine Berücksichtigung finden (können).
Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind ausschließlich Rechte, die
grundsätzlich retrospektiv, also mit Blick zurück auf die
Vergangenheit entschieden werden. Gerichtsentscheidungen weisen
oft keine in die Zukunft weisenden, gestalterischen Elemente auf.
Der Gang zum Gericht führt deshalb in vielen Fällen nicht zu den
erwarteten Ergebnissen ungeachtet des getriebenen zeitlichen und
finanziellen Aufwands. Mediation bietet hierzu eine Alternative.
Weitere Vorteile sind z.B. das unbürokratische, schnell verfügbare
flexible Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung), damit
verbunden die Zeit- und Kostenersparnis (Reduzierung der
Rechtsverfolgungskosten, Schonung personeller und betrieblicher
Ressourcen, Konfliktfolgekosten), die Vertraulichkeit (Bewahrung
von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr von Rufschädigung und
Imageverlusten, keine Presse) sowie die Verringerung emotionaler
Kosten in Streitverfahren und die – angesichts hoher Erfolgsquoten
von etwa 80% – nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis
des Mediationsverfahrens. 

21.07.2012

Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

aus BGBl. Nr. 35 vom 25.07.2012, Seite 1577

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl